
Rechtsfragen und eLearning
Rechtliche Fragestellungen spielen bei der Konzeption und Realisierung von eLearning Angeboten eine wichtige Rolle. Dies betrifft insbesondere die Frage, welche Materialien urheberrechtlich geschützt sind und was bei der Verwendung von Fremdmaterialien (Texte, Grafiken, Bilder, Videos) und der öffentlichen Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung zu beachten ist.
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Bei der Nutzung fremder Materialien (z.B. in eVorlesungen) ist generell davon auszugehen, dass diese rechtlich, zum Beispiel durch das Urheberrecht oder das Patentgesetz, geschützt sind. Texte, Grafiken, Skizzen, Bilder und Fotografien unterliegen dem Urheberrecht, das heißt, dass grundsätzlich nur der/die Urheber*in der Werke berechtigt ist, über seine/ihre Werke zu bestimmen.
Schrankenregelungen
Das ab dem 1. März 2018 geltende „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz“ (UrhWissG) sieht für Schulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen bestimmte Ausnahmeregelungen („Schranken") vor. Schranken ermöglichen es, urheberrechtlich geschützte Werke zu verwenden, ohne eine Erlaubnis von Urheber*innen oder Verlagen einholen zu müssen.
Wie geschützte Werke an Unis und Schulen, in Bibliotheken, Archiven und Museen genutzt werden dürfen, regeln sechs Abschnitte (Paragraf 60a bis 60f) des Urheberrechtsgesetzes. Erlaubt werden darin bestimmte Nutzungen, z.B.:
- zur „Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre“,
- zur Herstellung von Schulbüchern und anderen Lehrmedien,
- zur wissenschaftlichen Forschung
Schrankenregelungen legen u.a. fest, wann und wie geschützte Werke erlaubnisfrei für Unterricht und Lehre verwendet werden dürfen. Voraussetzung ist, dass dabei nicht-kommerzielle Zwecke verfolgt werden.
Materialien in Blackboard und Moodle
Bei Blackboard und Moodle handelt es sich um geschützte Lernplattformen. Nur Mitglieder der Charité (und bei Blackboard auch Mitglieder der FU Berlin) haben dort Zugriff. Zusätzlich können einzelne Kurse in Blackboard mit einem Passwortschutz versehen werden, so dass sie nur Teilnehmer*innen bestimmter Veranstaltungen zugänglich sind. Diese Eigenschaften machen es möglich, die o.g. Ausnahmregelungen anzuwenden.
Was ist erlaubt?

Ausführliche Informationen erhalten Sie im Praxisleitfaden von Dr. Till Kreutzer und Tom Hirche „Rechtsfragen zur Digitalisierung in der Lehre - Praxisleitfaden zum Recht bei E-Learning, OER und Open Content“. Der Praxisleitfaden wurde im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem Multimedia Kontor Hamburg erarbeitet und steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA 4.0.
Auf dem Schaubild rechts von Anne Fuhrmann-Siekmeyer von der Universität Osnabrück sehen Sie auf einen Blick, welche Materialien in der Lehre elektronisch zur Verfügung gestellt werden dürfen und welche in der Regel nicht verwendet werden können. Klicken Sie auf das Bild, um die Übersicht zu vergrößern. Die Info-Grafik steht unter der Lizenz CC BY-SA (Anne Fuhrmann-Siekmeyer, Universität Osnabrück; angepasst von eLearning-Arbeitsgruppe TU Darmstadt; Stand: März 2018).